Unser Unternehmen bietet Ihnen die folgenden Serviceleistungen:

BEA – Betriebliche Gesundheitsprävention
Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten im Betriebsmanagement
Einen großen Teil unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz und treffen dort auf Arbeitsbedingungen, die je nach Ausprägung positiv oder negativ auf die Gesundheit wirken können. Frauen und Männer, die im Büro, am PC oder am Fließband arbeiten, bewegen sich nicht nur zu wenig, sie belasten ihren Körper auch meist einseitig oder falsch.

Hektik, Termindruck sowie ein hohes Tempo belasten viele Arbeitnehmer zusätzlich. Gesundheitsexperten haben vielfach festgestellt, dass ernsthafte gesundheitliche Probleme wie Schlafstörungen, Magen- oder Herzleiden, Bluthochdruck oder Migräne die Folge von Stress im Berufsalltag ist. Gesunde und motivierte Beschäftigte sind aber eine Grundvoraussetzung für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vorausschauende Unternehmen nehmen deshalb die Förderung der Gesundheit ihres Beschäftigten in ihr Betriebsmanagement auf.

Gesetzliche Grundlage: Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der §3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz eingeführt.

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des Allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckverbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§20 und 20a des fünften Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500€ im Kalenderjahr nicht übersteigen. D.h. dass ab 2008 Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des Allgemeinen Gesundheitszustandes bis zu 500 € je Mitarbeiter und Jahr steuer- und Sozialversicherungsfrei bleiben. Der Steuerfreibetrag gilt nur dann, wenn die Arbeitgeberleistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden.

Aktive Arbeitnehmer bedeutet ein aktives Unternehmen: Die häufigste Ursache der gesundheitlichen Probleme in der heutigen Zeit ist eine körperliche Unterforderung. Es führt zu massiven negativen Erscheinungen wie Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Stoffwechselstörungen etc. Daher ist Inaktivität eine wesentliche Ursache für Arbeitsausfallzeiten. Neben dieser Unterforderung entsteht häufig eine Überforderung auf psychische Ebene durch Zeitdruck, Arbeitstempo und Kommunikationsgeschwindigkeit. Der Ausgleich fehlt!!!

Es gibt aber einen einfachen Weg aus diesem Teufelskreis….. die Bewegung! Körperliche Aktivität als Mittel zum Ausgleich. Nutzen Sie, als Arbeitgeber unsere Angebote und motivieren Sie ihre Arbeitnehmer zu Aktivität.
„Nur wer geistig, seelisch und körperlich fit ist, bringt volle Leistung!!!!“

inkommmQM – Qualitätsmanagement für Arztpraxen
Gesetzliche Grundlagen: Der Beschluss der 72. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 1999, auch niedergelassene Ärzte zur Einführung eines Qualitätsmanagements zu verpflichten, wurde durch das Gesundheitsreformgesetz 2000 und das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 01.01.2004 gültig ratifiziert.
Damit sind u.a. auch Arztpraxen seit 2004 verpflichtet, ein Managementsystem einzurichten und aufrecht zu erhalten, welches geeignet ist, die Behandlungsqualität zu sichern. Der Gesetzgeber fordert keine Zertifizierung des Managementsystems.

QM-Modell für niedergelassene Ärzte: DIN EN ISO 9001:2008 – inkommmQM – unser Beratungsangebot

ISO 9001:2008 ist ein branchenneutrales, prozessorientiertes und weltweit gültiges Regelwerk, welches keine spezifischen Anforderungen umsetzt, sondern ein einfaches Managementsystem ermöglicht. Auf Basis dieses Managementsystems erhalten Sie ein elektronisches Handbuch, welches alle qualitätsrelevanten Prozesse einer Arztpraxis erfasst, die Verfahren, Arbeitsweisen und Funktionen hierzu beschreibt und Ihnen ermöglicht, im Laufe der Zeit eine ständige Verbesserung qualitativer Aspekte zu erreichen. Daneben erhalten Sie auf Wunsch eine laufende Betreuung und im Falle der Zertifizierung eine Begleitung vor und während der dafür erforderlichen Audits.

Das i-Tüpfelchen: Das Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ist ein Aushängeschild für Ihre Arztpraxis und 3 Jahre gültig. Jährlich findet ein so genanntes Überwachungsaudit statt. Schließen sich Praxen in einer Organisation zusammen, kann eine so genannte Matrix-Zertifizierung die Anzahl der externen Audits und damit die Zertifizierungskosten für jede Einzelpraxis deutlich verringern.

Fördermittelberatung (FID)
Über unser Schwesterunternehmen FID bieten wir Fördermittelberatungen an

easydefi-Schulungen (EDS)
Im Bereich unserer externen Defibrillatoren (AEDs) bieten wir Schulungen an